Liebe Mitglieder des RV Wiking,
liebes Trainerteam,  liebe Sportlerinnen und Sportler!

Eine derzeit leider noch nicht im Detail verfügbare Verordnung erlaubt die teilweise Öffnung unseres Vereins mit Wirkung 1.Mai 2020.

Zur Nutzung des Vereinsgeländes hat der ÖRV bzw. der ÖTV Handlungsempfehlungen basierend auf der Verordnung herausgegeben. Die Empfehlungen sind mit unseren Erweiterungen versehen, also spezifisch für die Gegebenheiten in unserem Verein angepasst (rot)

Die untenstehenden Punkte sind bei der Betretung des Vereinsgeländes unbedingt einzuhalten! #Keep Distanz 

1)     Abstand zwischen allen Personen von mindestens 2 Meter ist immer einzuhalten.

2)     Indooraktivitäten sind zu vermeiden =>  Für unser Vereinsgelände bedeutet dies, dass Kraftkammer und Ergoräume bis auf Weiteres gesperrt bleiben. Diese Räume können ausschließlich durch die Rennmannschaft bei Verhältnissen, welche ein Training im Freien nicht erlauben, unter den in Punkt 3 beschriebenen Voraussetzungen, benutzt werden.

3)     Sollten Indooraktivitäten notwendig sein und nicht ausdrücklich in der Verordnung verboten werden, sollten pro Person 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Räume sollten regelmäßig gelüftet werden, alle Geräte sind vor und nach Verwendung zu desinfizieren. => Für unsere Kraftkammer heißt das, maximal 4 Personen dürfen gleichzeitig trainieren. Für die Ergo-Räume heißt das, maximal 2 Personen können gleichzeitig trainieren.

4)     Umkleiden, Duschen und Klubräume werden nicht geöffnet => Aufgrund der Größe unserer Umkleideräume können diese unter Einhaltung des 2 m Abstand benutzt werden. Es sind maximal 4 Personen (bei den Damen 2) gleichzeitig im Umkleidebereich zugelassen (wegen der 20m² Regelung). Die Duschen dürfen vorerst nicht verwendet werden.

5)     Wenn möglich die Zugänge von außen zu den Booten ermöglichen. => Aufgrund der Torkonstruktion und des von anderen Räumlichkeiten separierten Zuganges bleibt unsere Bootshalle von innen zugänglich

6)     Rudern nur im Einer, außer die Personen leben im gemeinsamen Haushalt.

6a.)  Unter Einhaltung der 2-Meter Abstand Regel ist es möglich, dass

  • zwei Einzelpersonen in einem Dreier rudern (Mittelplatz frei).
  • zwei Paare (jeweils in gemeinsamen Haushalt lebend) in einem Fünfer Rudern (Mittelplatz frei).
  • Ein Paar (gemeinsamer Haushalt) und zwei Einzelpersonen in einem Sechser rudern (Platz zwischen Paar und Einzelperson bzw. Platz zwischen den Einzelpersonen frei).

7)     Nicht mehr als ein Boot am An- und Ablegesteg => Aufgrund der vorhandenen Doppelstiege und er Floßlänge können zwei Einer gleichzeitig an-/ablegen.

8)     Vor und nach jeder Ausfahrt gründliche Reinigung und Desinfektion des Trainingsmaterials. Sportgeräte, die mit den Händen berührt werden (z.B. Ruder, Hanteln), dürfen nur geteilt werden, nachdem sie desinfiziert wurden.

9)     Alle Flächen sind nach Berührung zu desinfizieren. Wenn es dem Verein möglich ist, sollte er dafür geeignete Mittel (Desinfektionsmittel, Papiertücher, Desinfektionssprays, etc.) zur Verfügung stellen – ansonsten liegt es in der Verantwortung der Aktiven => Bitte die aufgestellten Desinfektionsmittel nach bestem Wissen und Gewissen zu benutzen, es ist für unser aller Gesundheit!

10)   Sollten Ruderer Hilfe benötigen, dann sollte diese mit Mund-Nasen-Schutz erfolgen. Schnellstmöglich wieder den ausreichenden Abstand herstellen, auf Wind und Strömung achten. Dies gilt auch für das Herausheben und Tragen der Boote, sollte dies im Einzelfall nicht allein bewältigt werden können.

Tennis:

https://www.oetv.at/fileadmin/oetv/public/Diverses/flyer_corona-verhaltensregeln_lq.pdf

Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Sportausübung im Verein wieder (zumindest behutsam) beginnen können!

Herzlichst,

Der Vorstand